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Polizeimeldung Magdeburg, 10.03.2026: Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl aus Schmuckgeschäft

Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bodo Schackow

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Bereits im Oktober 2025 ereignete sich ein Diebstahl durch einen unbekannten Tatverdächtigen in einem innerstädtischen Schmuckgeschäft. Die Polizei fahndet nun anhand eines Phantombilds nach dem Tatverdächtigen.

Die hier abgebildete augenscheinlich männliche Person steht im Verdacht, für einen Diebstahl verantwortlich zu sein.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand ereignete sich die Tat am 02.10.2025 gegen 12.30 Uhr im Bereich des Alten Marktes in Magdeburg. Die auf dem Phantombild abgebildete Person betrat das Geschäft und lief geradewegs in die Büro-/ Werkstatträumlichkeiten. Währenddessen trug der Tatverdächtige eine medizinische Atemschutzmaske. Er versuchte der Zeugin etwas mitzuteilen, was für diese nicht verständlich war. Nachfolgend verließ der Tatverdächtige das Geschäft. Im Anschluss bemerkte die Zeugin, dass mehrere Schmuckstücke vom Verkaufstresen in einem unteren fünfstelligen Wert fehlten.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

männlich 20 bis 25 Jahre alt dunkles Haar dunkler Bart gepflegtes Erscheinungsbild ausländischer Phänotyp schwarzer Kapuzenpullover schwarz schimmernde Lederjacke schwarze Hose

Das Polizeirevier Magdeburg sucht zur weiteren Aufklärung der Tat nach Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Tat oder zur hier abgebildeten Person geben können. Hinweise nimmt das Polizeirevier Magdeburg unter 0391/546-3295 oder per E-Revier https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben entgegen. (if)

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.

Bilder zum Fall finden Sie in der Originalmeldung der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Magdeburg. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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