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Polizeimeldung Deggendorf, 06.03.2026: Niederbayern: Falschgeld an Schule benutzt – Warnung vor sogenanntem „Prop Copy/Movie Money“

Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Angelika Warmuth

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Für die Region Deggendorf hat die Polizei eine aktuelle Meldung herausgegeben. In dieser heißt es:

DEGGENDORF. Am Montagvormittag (02.03.2026) bezahlten mehrere Schüler am schuleigenen Kiosk eines Schulzentrums wissentlich mit Falschgeld – eine nicht unerhebliche Straftat.

Nach aktuellem Ermittlungsstand bezahlten die vier Schüler im Alter von 13 bis 15 Jahren am schuleigenen Kiosk mehrmals mit gefälschten Geldscheinen. Nachdem dies bemerkt wurde, verständigte die Schulleitung die Polizei Deggendorf. Die Beamten konnten mehrere Geldscheine an Falschgeld sicherstellen. Der Vorgang wurde der Kriminalpolizeistation Deggendorf übergeben.

Was ist Prop Copy / Movie Money

Bei den sichergestellten, falschen Geldscheinen handelte es sich um sogenanntes „Prop Copy“ oder „Movie Money“. Dies wird oftmals im Film oder Theater verwendet und weist in der Regel keine Imitation der Sicherheitsmerkmale auf und kann daher leicht durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch identifiziert werden. Oftmals wird es auch zu Verkleidungen zur Faschingszeit genutzt.

Die Mehrzahl solcher Stücke wird dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Es handelt sich um Reproduktion echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. Banknotenreproduktionen sind dann Falschgeld, wenn sich mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen.

Wie im Fall der vier Schüler im Landkreis Deggendorf. Sie bezahlten mit dem Wissen, Falschgeld zu benutzen und kamen so auch anhand des Wechselgeldes zu einem finanziellen Vorteil. Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist kein Kavaliersdelikt. Das Gesetz sieht dafür empfindliche Strafen vor. Daher warnen wir ausdrücklich vor dem Besitz sowie der Verwendung solcher Banknotenabbildungen.

Wie kann man gefälschtes Geld erkennen?

Sofern Sie eine derartige Banknote erhalten haben, wird vor dem Hintergrund des oben genannten Anfangsverdachts grundsätzlich zu einer Anzeigenerstattung bei der Polizei geraten. Echte Banknoten verfügen über eine Reihe von sichtbaren und auch unsichtbaren Sicherheitsmerkmalen. Die Regel „Fühlen – Sehen – Kippen“ erscheint dabei am einfachsten, um falsche Banknoten zu erkennen.

  • Fühlen: Griffigkeit und Festigkeit des Papiers, fühlbare Elemente auf Vorderseite (Druckbild als Relief, Schriftzug „BCE ECB..“, Schraffuren am Rand)

  • Sehen: Wasserzeichen als Schattenbild, Porträt-Hologramm (bei der 2. Euro-Serie ab 20-Euro-Note mit transparentem Fenster), Sicherheitsfaden

  • Kippen: Wertzahl und Euro-Symbol (€) sowie regenbogenfarbige Veränderung auf dem Hologrammstreifen, (2. Euro-Serie: zusätzlich Porträt der Europa und Hauptmotiv), Farbwechsel bei Smaragdzahl (auf Vorderseite der 2. Euro-Serie sowie Rückseite der 1. Euro-Serie ab 50-Euro-Note), Glanzstreifen (Rückseite)

Falschgeld der Polizei übergeben

Geben Sie Falschgeld keinesfalls an denjenigen zurück, von dem Sie es bekommen haben, beziehungsweise an andere Personen weiter. Sie setzen sich damit dem Risiko aus, wegen Falschgeldverbreitung bestraft zu werden. Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidiums Niederbayern. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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