Polizeimeldung Jerichower Land, 05.03.2026: Dieseldiebstahl und weitere Fälle
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / Sebastian Willnow
Erstellt von Team Datenjournalismus
05.03.2026 16.28
Für Genthin und Gommern hat das Polizeirevier Jerichower Land mehrere Meldungen herausgegeben. In diesen heißt es:
Dieseldiebstahl
Möser OT Körbelitz, Burgenser Weg, 05.03.2026, 04:00 Uhr bis 05:55 Uhr
In den ganz frühen Morgenstunden des heutigen Tages ereignete sich ein Dieseldiebstahl in größerer Menge. Das in Körbelitz befindliche Agrarservice-Unternehmen wurde hierbei geschädigt. Nach ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen geht man aktuell davon aus, dass sich die unbekannte Täterschaft, durch Beschädigung der Umfriedung, Zutritt zum Gelände verschafft hat. Im Anschluss wurden insgesamt vier Lastkraftwagen angegriffen und aus diesem Dieselkraftstoff entwendet. Nach aktuellen Schätzungen geht man davon aus, dass mehrere hundert Liter entwendet wurden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf einen Wert im unteren vierstelligen Bereich.
Die Polizei bittet Zeugen, welche sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Rufnummer 03921 920 0 oder unter levd.prev-jl(at)polizei.sachsen-anhal.de im Polizeirevier Jerichower Land zu melden.
Gommern: Böller neben Beifahrersitz
Gommern, Martin-Schwantes-Straße, 04.03.2026, 16:29 Uhr
Am gestrigen Tage führten die Polizeibeamten des Polizeireviers Jerichower Land verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen im Stadtgebiet Gommern durch. Im Zuge dessen wurde der 45-jährige Beschuldigte angehalten und kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten in der Ablage neben dem Beifahrersitz eine Packung Böller der Kategorie F3 fest. Damit man in Deutschland derartige Sprengkörper erwerben, besitzen und verwenden darf, wird eine behördliche Erlaubnis benötigt, welche ugs. als „Pyroschein“ bezeichnet wird. Der Mann konnte keine entsprechende Erlaubnis vorzeigen und die Sprengkörper wurden die Beamten sichergestellt. Demnach wurde ein Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet. Das Strafmaß erstreckt sich hierbei von Geldstrafen bis 50.000 € oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bzw. bei Gefährdung von Personen oder Eigentum von bis zu fünf Jahren.
Genthin: E-Roller mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen
Genthin, Magdeburger Straße, 05.03.2026, 17:10 Uhr
Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren die Beamten des Revierkommissariats das Stadtgebiet Genthin. Hierbei stach den Beamten ein E-Roller-Fahrer mit grünem Versicherungskennzeichen ins Auge. Die Gültigkeit grüner Versicherungskennzeichen ist jedoch am 28.02.2026 abgelaufen. Seit 01.03.2026 müssen alle E-Roller sowie Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle usw. jedoch die aktuell gültigen schwarzen Versicherungskennzeichen angebracht haben. Die 42-jährige Fahrerin wurde durch die Beamten angehalten und im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde entsprechend klar, dass keine gültige Pflichtversicherung für den Roller vorlag. Gegen die Frau wird nunmehr ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt im öffentlichen Verkehrsraum wurde untersagt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Jerichower Land. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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