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Polizei-News Hannover, 05.03.26: Rufbereitschafts-Ausgleich beim SEK Niedersachsen und Wert der hochspezialisierten Kräfte

Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Andreas Arnold

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Hannover, 05.03.2026 - Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen kritisiert die derzeitige Praxis des Ausgleichs der Rufbereitschaft beim Spezialeinsatzkommando (SEK) als völlig unzureichend. Derzeit wird die Zeit der Rufbereitschaft lediglich zu einem Achtel ausgeglichen. Diese Regelung wird der tatsächlichen Belastung der für Hochrisikoeinsätze spezialisierten Einsatzkräfte nicht gerecht. Ein 1:1-Freizeitausgleich wäre mehr als eine Anerkennung und dringend geboten.

Rechtsprechung des OVG Bremen unterstreicht Reformbedarf

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass Rufbereitschaft eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit darstellt und entsprechend bewertet werden muss. Für die hochspezialisierten SEK-Kräfte gilt dies in besonderem Maße. Die bestehende 1/8 Anrechnung bildet die realen Einschränkungen nicht ab und ist daher nicht haltbar.

DPolG Niedersachsen fordert vorrangig 1:1 Freizeitausgleich

Die DPolG fordert:

  • die sofortige Überprüfung der aktuellen Ausgleichsregelungen
  • einen realitätsgerechten 1:1 Freizeitausgleich für jede geleistete "Das SEK ist aufgrund seiner Spezialisierung und der enormen Belastungen unverzichtbar. Ein 1:1 Freizeitausgleich für die Rufbereitschaft ist zwingend notwendig und rechtlich geboten. Alles andere ist fachlich wie rechtlich hoch problematisch. Das Land muss endlich handeln."

Wenn ein SEK-Beamter beispielsweise am Sonntag eine 24 Stunden-Rufbereitschaft hat, dann bekommt er dafür 3 Stunden vergütet. In der Zeit muss er Gewehr bei Fuß stehen und schon der Spielplatz um die Ecke ist eigentlich zu weit entfernt, um in der gebotenen Zeit in der Dienststelle zu sein. "Nicht jeder kann im direkten Umkreis der Dienststelle wohnen. Rufbereitschaft ist nötig, eine de facto Kasernierung der Beamten aber nicht mit einer lapidaren 1/8-Regelung abgegolten" argumentiert Seegers weiter.

Wertschätzung und Rechtsklarheit für Spezialkräfte

Das SEK Niedersachsen übernimmt täglich hochriskante und gesellschaftlich unverzichtbare Aufgaben. Ein angemessener zeitlicher Ausgleich ihrer Rufbereitschaft ist Ausdruck von Wertschätzung, Gerechtigkeit und rechtlicher Klarheit. Die aktuelle Regelung wird der Verantwortung und der Lebensrealität der Einsatzkräfte nicht gerecht.Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen wird weiterhin mit Nachdruck für einen zeitgemäßen, fairen und rechtssicheren Ausgleich der Rufbereitschaft eintreten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des DPolG Niedersachsen vom 05.03.2026 gegen 11:11 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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