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Polizeieinsatz Teltow-Fläming, 04.03.2026: PKW überschlägt sich und andere aktuelle Meldungen

Überblick der Polizeimeldungen aus Brandenburg (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Patrick Pleul

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Für Jüterbog, Jänickendorf und Luckenwalde hat die Polizei Brandenburg mehrere Meldungen herausgegeben. In diesen heißt es:

Jüterbog: PKW überschlägt sich

Ein Verkehrsunfall hat sich am Mittwochmorgen auf der B 115 zwischen Jüterbog und Markendorf ereignet. Nach derzeitigem Kenntnisstand kam ein 52-jähriger Autofahrer aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab, wobei sich der PKW in weiterer Folge überschlug und auf der Seite zum Liegen kam. Der Fahrer wurde leicht verletzt und durch den Rettungsdienst zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Nach vorliegendem Kenntnisstand hatte der Mann keine gültige Fahrerlaubnis. Der PKW war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird auf rund 25.000 Euro geschätzt. Polizeibeamte waren vor Ort und nahmen den Unfall auf.

Quelle: Meldung der Polizei Brandenburg von heute, dem 04.03.2026, 10:46 Uhr

Jänickendorf: Autofahrerin unter Drogen

Am Dienstagmorgen kontrollierten Polizeibeamte in der Luckenwalder Straße in Jänickendorf im Rahmen der Streifentätigkeit einen PKW. Dabei wurden bei der 40-jährigen Fahrzeugführerin Anzeichen für den Konsum berauschender Mittel festgestellt. Ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv. Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an, untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Anzeige.

Quelle: Meldung der Polizei Brandenburg von heute, dem 04.03.2026, 10:13 Uhr

Luckenwalde: E-Scooter ohne Versicherungsschutz

Am Dienstagnachmittag stellten Polizeibeamte im Rahmen der Streifentätigkeit auf der Schützenstraße in Luckenwalde einen Jugendlichen fest, die mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs war. Bei der Kontrolle wurde bekannt, dass für den E-Scooter keine erforderliche Haftpflichtversicherung bestand. Die Beamten untersagten dem 16-Jährigen die Weiterfahrt und fertigten eine Anzeige wegen des Verkehrsvergehens.Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Ab dem 01.03.2026 sind Kennzeichenschilder (Versicherungskennzeichen) der Farbe: Schwarz für das aktuelle Versicherungsjahr (vorher in 2025 - Farbe: Grün) an versicherungspflichtigen Fahrzeugen anzubringen. Ein Verstoß dagegen stellt eine strafrechtliche Missachtung des Pflichtversicherungsgesetzes dar und hat ein Ermittlungsverfahren (Verkehrsstraftat) zur Folge.

Quelle: Meldung der Polizei Brandenburg von heute, dem 04.03.2026, 10:09 Uhr

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf Meldungen der Polizei Brandenburg. Teilweise werden Reports erst nach ein oder zwei Tagen nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass auch ältere Meldungen in der Übersicht veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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