Polizei-News Erfurt, 23.02.26: Zoll prüft Einhaltung des Mindestlohns in Thüringen und Südwestsachsen
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte
Erstellt von Team Datenjournalismus
23.02.2026 14.49
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat in der vergangenen Woche verstärkt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Thüringen und Südwestsachsen geprüft.
Im Einsatz waren 34 Zöllnerinnen und Zöllner (23 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen), die insgesamt 147 Beschäftigte (115 in Thüringen und 32 in Südwestsachsen) in 56 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten (42 in Thüringen und 14 in Südwestsachsen).
Der Zoll stellte in 30 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen:
- Mindestlohn: 19 (13 Thüringen, 6 Südwestsachsen)
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 6 (4 Thüringen, 2 Südwestsachsen)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: 4 (Südwestsachsen)
- Unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen: 1 (Südwestsachsen)
In Thüringen leitete der Zoll bereits vor Ort sechs Strafverfahren und elf Bußgeldverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.
Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll außerdem, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.
An diese Kontrollen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an. Der Zoll wird die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflegebranche, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Erfurt vom 23.02.2026 gegen 14:10 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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