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Polizei-News LPI Gotha, 13.02.26: Neue Versicherungskennzeichen ab 01. März 2026 - Hinweis der Polizei

Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

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Das laufende Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen neigt sich dem Ende. Ab dem 01. März 2026 müssen an den entsprechenden Fahrzeugen, wie z. B. Kleinkrafträdern, E-Scootern, aber auch an E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h neue Versicherungskennzeichen angebracht werden. Die Gültigkeit der Kennzeichen ist an der Farbe ersichtlich. Die ab März 2026 gültigen Versicherungskennzeichen haben die Farbe Schwarz. Die derzeit grünen Kennzeichen verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Versicherungskennzeichen können bei Anbietern von Kraftfahrzeugversicherungen käuflich erworben werden. Sollte ein versicherungspflichtiges Fahrzeug über den 01. März 2026 hinaus mit ungültigen Kennzeichen geführt werden, stellt dies ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und wird entsprechend geahndet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Landespolizeiinspektion Gotha vom 13.02.2026 gegen 10:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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