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Polizei-News Bielefeld, 10.02.26: Dieb bestiehlt gutgläubigen Senior

Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Heiko Küverling

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FR / Bielefeld / Schildesche - Unter einem Vorwand gelangte ein unbekannter Täter am Mittwoch, 21.01.2026, in die Wohnung eines Bielefelders. Der Täter entwendete Schmuck und eine Kamera.

Nach dem aktuellen Kenntnisstand klingelte der Dieb gegen 13:45 Uhr am Haus am Meyer-zu-Eissen-Weg. Er teilte mit, dass er auf der Suche nach einem Geburtstagsgeschenk für seine Tochter sei. Daher sei er interessiert an alten Gegenständen und Schmuck, die er abkaufen könne.

Der gutgläubige Senior ließ den Mann eintreten und zeigte ihm diverse Wertsachen. Dort bekundete der Täter Interesse an einer Halskette. Da der Senior jedoch kein passendes Wechselgeld hatte, kam der Verkauf nicht zustanden. Gegen 14:25 Uhr verließ der Dieb das Haus.

Anschließend stellte der Senior fest, dass ein Fotoapparat, Schmuck und Silberbesteck gestohlen wurden.

Der Täter soll 165 bis 170 cm groß sein. Er sprach akzentfrei Deutsch und soll ein europäisches Erscheinungsbild haben.

Zeugen melden sich bitte mit Hinweisen zur Tat oder zu einer tatverdächtigen Person beim Kriminalkommissariat 13 unter der 0521/545-0.

Die Polizei sensibilisiert: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Trickdiebe versuchen mit unterschiedlichen Maschen und Geschichten in die Häuser oder Wohnungen ihrer Opfer zu gelangen. Oft täuschen die Täter eine Notlage vor oder sie geben an, in einer offiziellen Funktion, beispielsweise als Handwerker, tätig werden zu müssen.

Zudem stellt das Kriminalkommissariat 15, zuständig für Betrugsdelikte, derzeit fest, dass unseriöse Käufer Flyer verteilen und damit oft ältere Menschen ansprechen, um Pelzmäntel, Handtaschen und Antiquitäten zu kaufen. Nach einer Kontaktaufnahme kommen die Ankäufer zu ihren Kunden ins Haus, um die Gegenstände zu begutachten. Oft sind die Händler jedoch nicht an Gegenständen, sondern an Gold interessiert. Zudem werden die Gegenstände und das Gold weit unter dem tatsächlichen Wert angekauft und meistens in bar bezahlt.

Gegenstände unter dem Wert zu verkaufen bzw. anzukaufen ist keine Straftat. Dennoch ist die Vorgehensweise sehr grenzwertig, abgesehen von der möglichen Steuerhinterziehung.

Spreche Sie mit älteren Freunden oder Angehörigen über die möglichen Maschen von Täterinnen und Tätern.

Weitere Informationen zum Phänomen "Trickdiebstahl in Wohnungen" finden Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/trickdiebstahl-in-wohnungen/

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Bielefeld vom 10.02.2026 gegen 15:15 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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