Geruchsbelästigung im Kreis Ludwigslust-Parchim aktuell: Hier gibt es derzeit Einschränkungen für Lübesse
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Erstellt von Team Datenjournalismus
01.02.2026 15.03
Im Kreis Ludwigslust-Parchim warnt die Leitstelle ihre Bevölkerung noch einmal vor einer Geruchsbelästigung. Geruchsbelästigung ist nicht nur unangenehm, sondern kann in manchen Fällen auch gefährlich sein. Bitte sorgen Sie für Ihre Sicherheit und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.
Großbrand einer Lagerhalle - Lübesse: Update
Integrierte Feuer- und Rettungsleitstelle Schwerin: Am 01.02.2026 hat die Leitstelle um 15:01 Uhr eine akualisierte Warnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, für Ludwigslust-Parchim.
"Geruchsbelästigung durch Rauchentwicklung."
Industrieemissionen, Abfallentsorgung oder Landwirtschaft sind einige der häufigsten Ursachen für Geruchsbelästigung. Es kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, insbesondere wenn es sich um unangenehme oder gesundheitsgefährdende Gerüche handelt. Neben einer Belästigung können Gerüche auch gesundheitliche Auswirkungen haben, wie z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel. In manchen Fällen können Gerüche auch ein Anzeichen für giftige oder gefährliche Substanzen in der Umgebung sein. Es ist daher wichtig, Geruchsbelästigung ernst zu nehmen.
Die Gefahr wurde als gering eingestuft, doch beachten Sie trotzdem die nötigen Verhaltensregelungen, um mögliche Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten zu verhindern oder zumindest zu verringern.
Bei einer Geruchsbelästigung - Folgende Verhaltensempfehlungen sollten Sie für Ihre Sicherheit befolgen
- Meiden Sie das betroffene Gebiet.
- Schließen Sie alle Fenster und Türen.
- Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
- Es besteht keine Gefahr.
Wir informieren Sie hier, sobald eine Entwarnung zu dem Vorfall gegeben wird.
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