Polizei-News Rastatt, 15.01.26: Verdächtiges Ansprechen eines Kindes / Zeugen gesucht
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / onw-images / Marius Bulling
Erstellt von Team Datenjournalismus
15.01.2026 09.26
Die Beamten des Polizeireviers Rastatt sind nach einem Vorfall am Mittwochmittag in der Ottersdorfer Straße auf der dringenden Suche nach Zeugen. Laut den Angaben eines Kindes, soll es während des Nachhausewegs von der Grundschule gegen 13.10 Uhr auf einer dortigen Brücke von einem Fremden Mann an der Hand gepackt worden sein. Der Unbekannte habe das Mädchen daraufhin aufgefordert, ihn zu begleiten. Dies soll er mit einem angebotenen Bonbon untermauert haben. Eigenen Angaben zufolge habe das Kind daraufhin versucht, durch Schreie auf sich aufmerksam zu machen. Eine noch unbekannter Junge sei daraufhin auf die Situation aufmerksam geworden und habe die beiden angesprochen. Daraufhin soll sich der Mann in Richtung Festplatz entfernt haben, während das Kind nach Hause rannte.
Der Unbekannte wird als etwa 180 bis 190 Zentimeter groß beschrieben. Er soll schwarz-graue, kurze Haare und einen Dreitagebart getragen haben. Außerdem soll er eine Glasflasche mit sich geführt haben. Weiterhin hätte er eine Sonnenbrille getragen.
Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung blieb bislang ohne den erhofften Erfolg. Die Ermittler sind nun vor allem auf der Suche nach dem als "Jungen" beschriebenen Zeugen, der eingeschritten sein soll sowie weiteren möglichen Hinweisgebern unter der Rufnummer 07222 761-0.
Präventionshinweise der Polizei:
Zum Schutz von Kindern sind im Folgenden die wesentlichen polizeilichen Antworten und Empfehlungen komprimiert zusammengestellt:
- Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf, wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt.
- Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren Gefühlen vertrauen zu können.
- Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
- Warnen Sie nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. anspricht ("Der kennt mich doch").
- Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen.
- Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
- Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
- Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. zur Schule gehen und sich z. B. auf Spielplätzen aufhalten.
- Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein.
- Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z. B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein Fahrzeug herantreten.
Verhaltenstipps, wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:
- Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren.
- Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.
- Glauben Sie Ihrem Kind.
- Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne "nachzubohren". Legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.
- Machen Sie keine Vorhaltungen (...aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst ...).
- Vermeiden Sie Gerüchte und beugen Sie somit einer Hysterie vor.
- Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.
- Informieren Sie auch dann das örtliche Polizeirevier, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.
- Informieren Sie persönlich den örtlichen Kindergarten bzw. die Schule, von dort kann gegebenenfalls ein entsprechender Elternbrief verfasst werden und die Aufarbeitung im Unterricht erfolgen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Offenburg vom 15.01.2026 gegen 08:48 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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