Polizei-News Bielefeld, 09.01.26: Zoll in Bielefeld entdeckt illegale Fahrzeugnutzung auf A44 mit nicht angemeldetem Mercedes-Benz GLS Grand Edition
Rauschgift für das Presseportal Bild: Adobe Stock / lassedesignen
Erstellt von Team Datenjournalismus
09.01.2026 08.34
Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld stoppten einen in der Ukraine zugelassenen Mercedes-Benz GLS 350d. Das Sondermodell der Grand Edition wurde ohne Zollanmeldung in das Gebiet der Europäischen Union (EU) eingeführt.
Bei der Kontrolle auf dem Parkplatz Sintfeld an der Bundesautobahn 44 bei Bad Wünnenberg gab der allein reisende Fahrer an, dass seine seit 2022 im Bundesgebiet wohnhafte 30-jährige Ehefrau Halterin des Fahrzeugs sei und auch er in Deutschland lebe. Das Fahrzeug wurde aber 2024 in der Ukraine gekauft und dort zugelassen. "Das ist entscheidend", so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld. "Da der Lebensmittelpunkt der Eheleute sich im Bundesgebiet befindet, hätte das Auto, dessen Schätzwert zwischen 55.000 und 60.000 Euro liegt, beim Grenzübertritt in die EU beim Zoll angemeldet und die anfallenden Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen. Zudem muss der Pkw zwingend in Deutschland zugelassen und unter anderem die Kraftfahrzeugsteuer hier gezahlt werden.", erläutert Ralf Wagenfeld weiter.
Die Halterin erwartet nun ein Steuerbescheid mit den zu entrichtenden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 17.000 Euro. Zudem leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen sie ein. Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, wurde dem Fahrer die Weiterreise gestattet.
Zusatzinformationen:
Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden:
bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Falls diese genannten Freimengen überschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgeführten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bielefeld vom 09.01.2026 gegen 08:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
roj/news.de