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Polizei-News Edesheim, 30.12.25: Verstoß gegen das Waffengesetz

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marcus Brandt

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Ein 61 Jahre alter Autofahrer wurde gestern (29.12.2025, 12 Uhr) in der Staatsstraße kontrolliert. Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass er im Seitenfach der Fahrertür ein Messer mit einer 18 cm langen und feststehender Klinge mitführte. Da dies verboten ist, wurde gegen ihn eine Anzeige erstattet. Die Waffenbehörde wurde informiert.Hinweis der Polizei: Nach dem Waffengesetz ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm mit sich zu führen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Landau vom 30.12.2025 gegen 10:08 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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