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Polizei-News Pforzheim, 17.12.25: Pforzheim - Bedrohung mit Schreckschusswaffe

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert

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Am Dienstag ist ein 17-jähriger Mann auf seinem Nachhauseweg von einer vierköpfigen Personengruppe bedroht und verfolgt worden.

Gegen 13:20 Uhr traf der junge Mann auf Höhe der Nordstadtbrücke auf die Gruppe, wobei ein Mitglied verbal gegen ihn aggressiv wurde und ihm mit dem Leben drohte. Zur Untermauerung der Drohung soll der Täter eine schwarze Schusswaffe bei sich geführt haben.In Reaktion auf die Bedrohung setzte der 17-Jährige offenbar Tierabwehrspray gegen die Personengruppe ein und flüchtete nach Hause. Die Gruppe folgte ihm bis ins Gebäude, woraufhin der junge Mann erneut Tierabwehrspray eingesetzte haben soll. Die Täter haben daraufhin das Wohnhaus offenbar verlassen, sollen aber nochmals verbal gedroht haben.Gegen 15:20 Uhr tauchte die Gruppe erneut vor dem Anwesen auf und gelangte auch in den Hausflur. Aus Angst um seine Sicherheit verständigte der 17-Jährige daraufhin über den Notruf die Polizei. Mehrere Streifenwagen fuhren die Örtlichkeit an.Bei der Anfahrt konnten die Beamten eine verdächtige Personengruppe feststellen. Beim Erkennen der Polizei flüchteten die Personen über einen Supermarktparkplatz. Eine der verdächtigen Personen konnte von Beamten des Polizeireviers Pforzheim-Nord eingeholt und vorläufig festgenommen werden. Während der Festnahme verletzte sich eine Polizeibeamtin so schwer, dass sie ihren Dienst nicht fortsetzen konnte.In unmittelbarer Nähe des Festnahmeortes konnte eine Waffe aufgefunden werden. Es handelte sich dabei um eine Schreckschusswaffe.

Die Ermittlungen zum Tathergang und den weiteren beteiligten Personen dauern an. Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Pforzheim-Nord unter der Telefonnummer 07231 186-3211 zu melden.

Hinweis zu Schreckschusswaffen und Tierabwehrspray:Obwohl der Erwerb von Schreckschusswaffen in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren möglich ist, ist das Führen dieser Waffen im öffentlichen Raum nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt.Auch bei Tierabwehrspray weist die Polizei darauf hin, dass dessen Einsatz ausschließlich in Notwehr- oder Notstandssituationen gegenüber Tieren zulässig ist.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Pforzheim vom 17.12.2025 gegen 09:50 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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