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Polizei-News Würzburg, 16.12.25: Widerstand und Verstoß gegen die Allgemeinverfügung am Würzburger Hauptbahnhof

Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / Christoph Reichwein

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Unruhestifter im Würzburger Hauptbahnhof leistet Widerstand.

Am Montagabend (15. Dezember) hielt sich ein 28-jähriger Algerier trotz bestehenden Hausverbots in einem Geschäft im Würzburger Hauptbahnhof auf. Die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei forderten den Mann auf, das Ladengeschäft zu verlassen und sich auszuweisen. Mit den Maßnahmen war er nicht einverstanden, beleidigte die Beamten und wehrte sich intensiv gegen die Maßnahmen der Bundespolizisten. Er wurde gefesselt und zur Dienststelle verbracht. Bei einer Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten ein Tierabwehrspray auf, welches aufgrund des bestehenden Mitführverbots von gefährlichen Gegenständen sichergestellt wurde. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnte der Algerier die Dienststelle wieder verlassen.

Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren aufgrund des Verdachts der Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruch. Darüber muss er mit einem Zwangsgeld aufgrund des Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung rechnen.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Würzburg auf das temporäre Mitführverbot für gefährliche Gegenstände im Würzburger Hauptbahnhof bis zum 4. Januar 2026, 24:00 Uhr hin. Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung. Zudem informieren Plakate im Würzburger Hauptbahnhof über das Mitführverbot.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 16.12.2025 gegen 12:12 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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