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Polizei-News Oberkirch, 05.12.25: Vor finanziellem Schaden bewahrt - Mit guten Nachrichten ins Wochenende

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Soeren Stache

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Wie wichtig Aufklärungsarbeit und Präventionsbotschaften zu Betrugsphänomenen sein können, hat sich einmal mehr am Dienstag in einem Lebensmittelgeschäft in der Appenweierer Straße gezeigt. Eine dortige Mitarbeiterin wurde sofort stutzig, als ein lebensälterer Mann für einen größeren Betrag nach Bezahlkarten fragte. Die Kassiererin hinterfragte den Grund und erhielt von dem Senior die Antwort, dass er angeblich einen höheren Gelbetrag gewonnen habe und nun Gebühren in Form von Bezahlkarten für die Einlösung des Gewinns entrichten müsse. Weil der wachsamen Marktbeschäftigten die Betrugsmasche bekannt war, klärte sie den Kunden auf und bewahrte ihn so vor einem finanziellen Schaden. Der Mann hatte zuvor einen betrügerischen Anruf erhalten, im Zuge dessen ihm an der Strippe ein Geldgewinn versprochen wurde, der aber nie zur Auszahlung gekommen wäre.

Die Polizei rät:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z. B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widerrufen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Offenburg vom 05.12.2025 gegen 10:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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