Polizeifahndung Magdeburg, 20.11.25: Verurteilter kann 600 Euro Geldstrafe nicht aufbringen und muss ins Gefängnis
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christoph Reichwein
Erstellt von Team Datenjournalismus
20.11.2025 12.41
Am Mittwoch, den 19. November 2025 wurde ein 46-Jähriger von einer Streife der Bundespolizei um 00:20 Uhr im Magdeburger Hauptbahnhof angetroffen und kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass dieStaatsanwaltschaft Ravensburg per Vollstreckungshaftbefehl nach ihm suchte. Bereits im September 2025 verurteilte ihn das Amtsgericht Tettnang wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da der Verurteilte unbekannten Aufenthalts war, erließ die Staatsanwaltschaft Ravensburg vor wenigen Tagen den erwähnten Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Deutschen fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von 600 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er nun 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen hat. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vom 20.11.2025 gegen 12:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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