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Polizei-News Warendorf, 20.11.25: Beckum - Ordnungspartnerschaft - gemeinsame Kontrollaktion für E-Scooter in der Innenstadt

Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

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Pressemitteilung der Stadt Beckum

Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren? Welche Regeln gelten darüber hinaus? Mit einem Flyer weist die Stadt Beckum auf die geltenden Regeln hin, damit alle sicher unterwegs sind. Heute Vormittag haben die Stadt Beckum und die Kreispolizeibehörde Warendorf im Rahmen der Ordnungspartnerschaft gemeinsam die Eingänge zur Fußgängerzone in Beckum kontrolliert.

Dabei wurden mündliche Verwarnungen ausgesprochen und auch Verwarngelder erhoben - an Personen, die auf E-Scootern und auf Fahrrädern unterwegs waren. Denn auch für Fahrräder ist das Fahren der Fußgängerzone nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Derartige Kontrollaktionen sollen regelmäßig wiederholt werden, waren sich die Beteiligten einig. Denn die Vorschriften sind noch immer nicht hinlänglich bekannt.

Das sind die geltenden Regeln: E-Scooter fahren auf dem Radweg oder auf der Straße, sofern kein Radweg vorhanden ist. In Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist das Fahren verboten. E-Scooter darf man erst ab 14 Jahren nutzen. Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist untersagt. Vorsicht bei Alkoholkonsum: Unter 22 Jahren gilt Null-Promille. Ab 22 Jahren liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Alle Infos unter www.beckum.de.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Warendorf vom 20.11.2025 gegen 08:05 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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