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Polizei-News Rosenheim, 13.11.25: Bauunternehmer aus Altötting wegen Schwarzarbeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, Schaden über 850.000 Euro

Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

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und die Staatsanwaltschaft München II deckten in einem Zeitraum von fünf Jahren einen Schaden für die Sozialversicherungsträger in Höhe von insgesamt 851.884,36 Euro auf. Das Urteil wurde mittlerweile rechtskräftig.Der Arbeitgeber hatte zwischen 2016 und 2020 seine über 100 Beschäftigten unter anderem nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung und teils nur als geringfügig oder teilzeitbeschäftigt angemeldet. Er bezahlte für die überwiegend in Vollzeit geleisteten Arbeitszeiten Schwarzlöhne.Bemerkenswert ist, dass er für dieselbe Vorgehensweise bereits in der Vergangenheit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die aufgrund weiterer Verurteilungen ausgesprochene Haftstrafe hatte er nicht angetreten, stattdessen hatte er sich offensichtlich in die Türkei abgesetzt. Von der Ferne aus leitete er - ohne selbst für die Behörden in Erscheinung zu treten - weiterhin die Geschäfte über seine damalige Lebensgefährtin, die er entsprechend instruierte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er selbst die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen traf. Die wegen formeller Inhaberschaft der Firma zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und einer zusätzlichen Geldstrafe verurteilte Einzelunternehmerin setzte die ihr aufgetragene Vorgehensweise fort. So wurde unter anderem die Buchhaltung über "gekaufte" Rechnungen für vorgetäuschte Aufträge für Arbeitsleistungen an Subunternehmer beschönigt. Auf den zu diesem Zeitpunkt Flüchtigen sind die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Traunstein dabei erneut aufmerksam geworden und die Staatsanwaltschaft München II hatte erneut ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet."Die Rechnungssummen an die angeblichen Subunternehmer wurden nicht, wie in den Rechnungen angegeben, überwiesen. Stattdessen flossen die Beträge in bar zurück und wurden für die Zahlung von Schwarzlöhnen an die Mitarbeiter verwendet. Diese führten nämlich tatsächlich die Arbeiten durch und leisteten erheblich mehr Stunden, als offiziell in der Lohnbuchhaltung vermerkt und laut Buchhaltung bezahlt wurden." so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen wurde der Unternehmer schließlich in der Türkei verhaftet und verbrachte ein halbes Jahr in einem türkischen Gefängnis, bevor er nach Deutschland überstellt wurde.

"Der Zoll ist tagtäglich im Einsatz gegen Schwarzarbeit. Denn Schwarzarbeit vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer.", resümiert Dirscherl.

Zusatzinformation:

Das Hauptzollamt Rosenheim bekämpft Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Raum Südostoberbayern von den drei Standorten Rosenheim, Traunstein und Weilheim aus. Immer häufiger dehnen sich die Prüfungen und Ermittlungen des Zolls auch auf ganz Deutschland und auch grenzüberschreitend aus. Die Zöllnerinnen und Zöllner gehen dabei auch gegen organisierte Formen von Schwarzarbeit vor.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Rosenheim vom 13.11.2025 gegen 11:14 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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