Polizei-News Freiburg, 11.11.25: Urteil im Beschleunigten Verfahren wegen exhibitionistischer Handlung
Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.11.2025 16.17
Wegen exhibitionistischer Handlungen wurde ein 24-Jähriger im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte sich gegenüber einer Frau in der Schleuse des Bundespolizeirevier Freiburg entblößt.
Der 24-Jährige wartete am Sonntagabend (09.11.25) in der Schleuse des Bundespolizeirevier Freiburg, nachdem er zuvor mit einem Fernzug unerlaubt und ohne Zugticket nach Deutschland eingereist war. Zeitgleich mit dem bangladeschischen Staatsangehörigen befand sich eine 26-jährige deutsche Staatsangehörige, zwecks Erstattung einer Strafanzeige in anderer Sache, in der Schleuse. Dieser gegenüber entblößte der 24-Jährige seinen Penis.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde beim zuständigen Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren gegen den 24-jährigen Tatverdächtigen durchgeführt. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen exhibitionistischen Handlungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro. Anschließend wurde der Mann in die Schweiz zurückgewiesen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Weil vom 11.11.2025 gegen 15:45 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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