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Polizei-News Osnabrück, 06.11.25: Freiheitsstrafe für Mann aus Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Heiko Küverling

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Drei Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im März 2024 nahm der Beschuldigte eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.330 Euro an Bürgergeld zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Sozialleistungen und ein Gehalt von seinem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 06.11.2025 gegen 12:44 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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