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Polizei-News Heilbronn, 09.10.25: Leistungsempfängerin wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel

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Das Amtsgericht Heilbronn sah es als erwiesen an, dass eine aus einer Landkreisgemeinde stammende Frau, Sozialleistungen in Form von Bürgergeld zu Unrecht bezogen hat.Daher verurteilte es die 54-jährige Frau im Juni 2025 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Ein Bewährungshelfer wurde bestellt. Die Frau ist damit vorbestraft. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht.Demnach hatte die Frau ihre Beschäftigung nicht unverzüglich gegenüber dem Jobcenter Landkreis Heilbronn mitgeteilt. Dadurch bezog die im Leistungsbezug stehende Frau Bürgergeld in Höhe von 2.596,40 Euro für sich sowie einen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, ohne rechtlichen Grund.Die Frau ist darüber hinaus zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet.

Zusatzinformation:

Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen können. Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt.Das Arbeitslosengeld II/Bürgergeld hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften unverzüglich mitzuteilen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Heilbronn vom 09.10.2025 gegen 12:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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