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Polizei-News Bremen, 24.09.25: Bundesweite Prüfung gegen Schwarzarbeit, Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie, 5 Festnahmen wegen Aufenthalts

Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

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Bremen, Rotenburg/ Wümme, Stade, Am Freitag, 19. September 2025, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Das Hauptzollamt Bremen hat im Stadtgebiet Bremen, im Landkreis Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Stade rund 50 Arbeitnehmende in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben überprüft. hatten. Die Personen wurden vorläufig festgenommen und es wurde ein Strafverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet.

Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich im Gesamtbezirk 18 weitere Verdachtsfälle unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, unberechtigten Bezug von Arbeitslosenunterstützungsleistungen, nicht oder nicht ausreichend geleisteter Sozialabgaben oder illegaler Ausländerbeschäftigung. In acht Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen.

"Der Prüfansatz des Zolls, insbesondere in den besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen zu prüfen, hat auch am Freitag wieder zum Erfolg geführt", erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährtfort: "Der hohe Lohn- und Kostendruck im Hotel- und Gaststättengewerbe führt zu einer erhöhten Anfälligkeit für Schwarzarbeit. Schwarzarbeit jedoch ist Wirtschaftskriminalität zu Lasten des Sozialstaates und wird vom Zoll konsequent verfolgt."

An den am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner dievor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärkstenBranchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme undStaatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bremen vom 24.09.2025 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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