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Polizei-News Osnabrück, 22.09.25: Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit; Osnabrücker Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marco Rauch

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am 19. September 2025 im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 46 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Cloppenburg sowie Diepholz unterwegs und haben 101 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Einer der angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer verfügte allerdings nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis. Gegen diese Person ist ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Daneben stellten die Ermittler nach vorläufigen Ergebnissen noch 32 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern.

Konkret handelt es sich dabei in fünf Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.

In 11 Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs.

Darüber hinaus besteht in elf Fällen der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in fünf Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung bzw. Scheinselbständigkeit erfolgt.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 22.09.2025 gegen 13:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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