Polizeifahndung Darmstadt, 22.09.25: Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit - Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.09.2025 13.55
Am Freitag, den 19.09.2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Die FKS des Hauptzollamtes Darmstadt war dabei mit fast 80 Zöllnerinnen und Zöllnern in ganz Südhessen im Einsatz. Behördenübergreifende Unterstütztung erfuhren sie durch über 60 Beschäftigte anderer Behörden, darunter Landespolizeien, Steuerfahndung und Ordnungsämter.
"Wir nehmen unsere Aufgabe sehr erst" unterstreicht Michael Blumenstock, Leiter des Hauptzollamtes Darmstadt diese intensive Prüfaktion. "Denn Schwarzarbeit ist nicht nur Stilblüte unsozialen Verhaltens, sondern eine ernste Gefahr für unser Sozialsystem."
Rund 80 Arbeitnehmende befragte die FKS in Südhessen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. In der Folge wurden elf Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften oder gegen den Mindestlohn eingeleitet.
An die Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen durch die FKS in über 40 Fällen an, darunter in zwölf Fällen wegen mutmaßlichen Mindestlohnverstößen.
Bei den Nachprüfungen werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen sowie weitere Geschäftsunterlagen geprüft.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Darmstadt vom 22.09.2025 gegen 13:19 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++