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Polizeifahndung Saarbrücken, 19.09.25: Verhinderung des Versuchs der Einreise ins Bundesgebiet - trotz bestehendem Verbot

Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christoph Reichwein

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Im Rahmen der temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen wurde am gestrigen Mittag ein russischer Staatsangehöriger am Grenzübergang BAB Saarbrücken - Goldene Bremm kontrolliert. Die Person wies sich mit einem gültigen französischen Aufenthaltstitel sowie einem Reiseausweis für Flüchtlinge aus.

Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab ein bis zum 11. April 2026 befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland. Der 38-Jährige war bereits 2014 nach Deutschland eingereist und 2015 wegen gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern in zehn Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Verbüßung der Haftstrafe erfolgte die Ausweisung in Verbindung mit dem obigen Wiedereinreiseverbot. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Russe am Nachmittag nach Frankreich zurückgewiesen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken vom 19.09.2025 gegen 09:48 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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