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Polizeifahndung Kleve - Kempen - Emmerich - Kaldenkirchen - Nettetal, 19.09.25: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

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Die Bundespolizei kontrollierte am Donnerstagvormittag, 18. September 2025, im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen im grenzüberschreitenden Intercity-Express 121 Reisende auf der Fahrt von Amsterdam nach Oberhausen. Hierbei wurden auch die Personalien eines 38-jährigen Niederländers in den polizeilichen Datenbeständen überprüft. Hierbei stellten die Beamten fest, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Erschleichens von Leistungen vorliegt. Da der Gesuchte die fällige Geldstrafe in Höhe von 100 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn zur Verbüßung der fünftägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Duisburg-Hamborn.

Am Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen am Bahnhof Kaldenkirchen einen 35-jährigen Niederländer. Der Mann reiste zuvor mit dem grenzüberschreitenden Regionalexpress 13 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Erschleichens von Leistungen vorliegt. Hiernach muss der Gesuchte noch eine Geldstrafe in Höhe von 420 Euro bezahlen oder eine siebentägige Haftstrafe verbüßen. Da der Niederländer den erforderlichen Geldbetrag nicht aufbringen konnte, lieferte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Haftantritt in das Gefängnis in Moers-Kapellen ein.

Auf der Autobahn 61 reiste am späten Abend ein 35-jähriger Syrer in einem in Jena zugelassenen Personenkraftwagen in das Bundesgebiet ein. Bei einer Überprüfung der Personalien wurde eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Jena zur Festnahme zwecks Strafvollstreckung wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz festgestellt. Der Gesuchte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von zehn Euro und 45 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei ein und konnte somit die eintägige Erzwingungshaft abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Syrer seine Reise fortsetzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 19.09.2025 gegen 06:32 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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