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Arbeitsrecht: Das dürfen Sie in Ihrer Mittagspause

Ein Schläfchen am Schreibtisch? In Ihrer Mittagspause dürfen Sie auch das. Es sei denn, sie verschrecken Kunden. Bild: Istock

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Wie viel Pause steht mir zu?

Dr. Wiebke Kiene: Laut Paragraph 4 des Arbeitszeitgesetzes steht Ihnen bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Pause von 30 Minuten zu, bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit muss Ihnen der Arbeitgeber eine 45-minütige Pause zugestehen. Das ist das Minimum, längere Unterbrechungen sind aushandelbar – aber da Pausen unvergütet sind, ist das meist nicht im Interesse der Arbeitnehmer.

Müssen besondere Pausenregelungen wie längere Pause oder ähnliches im Arbeitsvertrag stehen oder reicht eine mündliche Absprache?

Kiene: Nein. Nicht mal der Arbeitsvertrag an sich muss zwingend schriftlich geschlossen werden. Da gilt auch ein mündlicher Vertrag. Anders ist das bei Aufhebungsverträgen oder Kündigung. Da bedarf es der Schriftform. Bei mündlichen Verträgen und Vereinbarungen wie der verlängerten Pausenzeit hat man im Ernstfall allerdings ein Beweisproblem. Deshalb ist es zumindest anzuraten, Sonderregelungen schriftlich zu fixieren.

Kann ich meine Mittagspause in zweimal 15 Minuten splitten?

Kiene: Ja, das ist erlaubt. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause kann in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden, weniger als 15 Minuten geht nicht.

Wie sieht es dann aber mit Raucherpausen aus? Wie oft darf ich denn eigentlich für ein paar Minuten vor die Tür?

Kiene: Raucherpausen werden häufig schlicht vom Arbeitgeber geduldet. Soweit der Arbeitgeber sachliche Gründe wie Nichtraucherschutz und Missbrauch in der Vergangenheit anführen kann, können Raucherpausen außerhalb der regulären Pausen arbeitgeberseits auch untersagt werden. Es kommt hier auf den Einzelfall an. Einen Vergütungsanspruch hat der Arbeitnehmer für die zusätzliche Raucherpause grundsätzlich nicht, das heißt, es muss für die Raucherpause etwa ausgestempelt werden.

Kann die Pause angewiesen werden oder darf ich durcharbeiten, wenn ich meine Arbeit sonst nicht bis zum Feierabend schaffe?

Kiene: Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, Sie zum Pausemachen anzuhalten, sonst drohen ihm Bußgelder. Ob er festlegt, wann Sie die Arbeit unterbrechen sollen oder Sie Ihre Pause entsprechend der Vorgeben des Arbeitszeitgesetzes frei legen lässt, ist ihm freigestellt. Die erste Pause muss allerdings auf jeden Fall spätestens nach sechs Stunden stattfinden.

Die Pause durcharbeiten und eher nach Hause gehen ist also nicht zulässig?

Kiene: Laut Gesetz geht das nicht. In der Praxis sieht das aber natürlich oft anders aus.

Darf ich in meiner Mittagspause privat im Internet surfen?

Kiene: Im Grunde nicht, denn PC, Telefon und so weiter sind Betriebsmittel des Arbeitgebers und nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Tätigkeit von Ihnen zu nutzen. Wenn private Internetnutzung im Unternehmen aber ausdrücklich gestattet oder geduldet wird, dürfen Sie. Was der Arbeitgeber sehenden Auges über längere Zeit akzeptiert, gilt als erlaubt.

Bin ich in der Pause versichert?

Kiene: Wegeunfälle gehören zu den Arbeitsunfällen. Auf dem Weg zur und von der Arbeit sind Sie gesetzlich versichert. Auch der Weg zum Restaurant oder zur Kantine und zurück sind über den Arbeitgeber versichert. Wenn Ihnen allerdings im Restaurant etwas passiert, ist das kein Arbeitsunfall mehr. Der Schutz endet quasi an der Tür. Auch nicht als Arbeitsunfall gilt es, wenn Sie in der Mittagspause noch schnell einen Abstecher in die Apotheke oder den Klamottenladen machen. Nur Unfälle auf dem direkten Weg zur Nahrungsaufnahme zählen als Arbeitsunfälle.

Ist das sogenannte «power napping» während der Mittagspause erlaubt oder kann der Chef das Schläfchen am Arbeitsplatz verbieten?

Kiene: Grundsätzlich dürfen Sie das. Während der Mittagspause unterliegen Sie nicht dem Weisungsrecht durch den Arbeitgeber, da können Sie machen, was Sie wollen. Wenn Sie Kundenkontakt haben, ist das natürlich problematischer. Dann geht es um die Außenwirkung und der Chef kann Ihnen natürlich verbieten, am Schreibtisch zu schlafen und Sie stattdessen anweisen, sich in einen Pausenraum oder ähnliches zurückzuziehen.

Kann ich während der Pause Besuch am Arbeitsplatz empfangen?

Kiene: Da gilt das Hausrecht des Arbeitgebers. Er kann anordnen, wer Zutritt hat und wer nicht. Der Chef darf also verbieten, dass Fremde seine Arbeitsräume betreten, muss es aber nicht. Hier entscheidet meistens die praktische Handhabung.

Ist ein Pausenraum Pflicht? Und wann muss ein Unternehmen eine Teeküche anbieten?

Kiene: Die Arbeitsstättenverordnung regelt, dass Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten - oder auch bei weniger Angestellten, wenn dies aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen erforderlich ist - einen Pausenbereich zur Verfügung stellen müssen. Als Ausnahme gelten Büroräume, die mit einem Pausenraum vergleichbare Voraussetzungen erfüllen. Dann braucht es keinen Extraraum. Anspruch auf Einrichtung einer Teeküche besteht allerdings nicht.

Kann ich ohne Abmahnung gekündigt werden, wenn ich zu spät aus der Pause komme?

Kiene: Das einmalige Zuspätkommen rechtfertigt keine Kündigung. Da muss der Arbeitgeber vorher abmahnen. Wie oft hängt es aber vom Einzelfall ab und davon, ob es einen Grund für das Zuspätkommen gibt und ob es sich um Minuten oder Stunden handelt. Die immer wieder herumgeisternde Regelung «Nach drei Abmahnungen folgt die Kündigung» stimmt so nicht. Bei schwersten Pflichtverletzungen kann auf eine Abmahnung unter Umständen sogar verzichtet werden. Im Übrigen reicht manchmal schon eine Abmahnung, manchmal müssen es mehrere sein. Beim Zuspätkommen tendenziell eher mehrere.

Dr. Wiebke Kiene ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Brüggehagen + Kramer GbR in Hannover.

ham/eia/news.de