Gesundheit

Innovative Medizin: Kennen Sie diese Sonderleistungen der Krankenkassen schon?

Immer mehr Sonderleistungen werden in die Kataloge der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Bild: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

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  • Der Katalog der Krankenkassen wächst Jahr für Jahr
  • Immer mehr Sonderleistungen werden zum gesetzlichen Standard
  • Darunter sind wichtige und innovative Diagnose- und Behandlungsmethoden

Wer mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, bekommt es häufig gleichzeitig auch mit finanziellen Sorgen zu tun. Glücklicherweise übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten bei einer relativ großen Bandbreite an Behandlungen - wobei diese sogar gelegentlich wächst. Welche innovativen Zusatzleistungen auch bei Ihrer Krankenkasse übernommen werden, zeigen wir Ihnen hier.

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Lipödeme: Kostenübernahme bei Fettabsaugung bis Ende 2025

Eine Liposuktion, also Fettabsaugung, kann seit 2020 in bestimmten Fällen von der Krankenkasse vollständig übernommen werden. Voraussetzung für die Behandlung ist allerdings, dass zuvor eine sechsmonatige konservative Therapie - etwa Lymphdrainage, Kompression oder Bewegungstherapie - erfolglos geblieben ist. Das Lipödem muss zudem das Stadium 3 erreicht haben. Derzeit ist die Kostenübernahme bis Ende 2025 befristet. Ob die Kostenübernahme künftig auch als reguläre Leistung für frühere Stadien ermöglicht werden soll, wird aktuell überprüft.

Neue Diagnosemöglichkeiten für Herzerkrankungen seit 2025

Bereits seit Beginn des Jahres lässt sich auch die Kardio-CT-Untersuchung über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Niedergelassene Fachärzte können mit der Methode Herz-Kreislauf-Erkrankungen besser und schonender diagnostizieren. Die Voraussetzung dafür, dass diese Leistung von der Krankenkasse übernommen wird, ist, dass die Wahrscheinlichkeit für eine chronische koronare Herzerkrankung bei mindestens 15 Prozent liegt. Diese Wahrscheinlichkeit wird anhand verschiedener Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht und Symptomen berechnet. Auch bei einer geplanten Herz-OP übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Erweiterte Kassenleistungen bei Zahnbehandlungen

Seit 2021 gehört für gesetzlich Versicherte nicht nur die akute Paradontitis-Therapie zur gesetzlichen Kassenleistung. Auch die Nachsorge inklusive professioneller Zahnreinigung wird von der Krankenkasse übernommen. Bei Paradontitis kommen Antibiotika oder chirurgische Eingriffe zum Einsatz, aber auch danach haben Patienten nun Anspruch auf Nachsorge. In der Regel handelt es sich dabei um ein bis drei Kontrollen pro Jahr. Bei Bedarf kann die Nachsorge auch verlängert werden - das müsste dann allerdings erst wieder von der Kasse genehmigt werden. Auch eine Früherkennung ist alle zwei Jahre auf Kosten der Krankenkasse möglich.

Innovative Therapiemöglichkeiten für Schlafapnoe

Die Wahrscheinlichkeit, an einer obstruktiven Schlafapnoe zu erkranken, nimmt laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ab dem 45. Lebensjahr stetig zu. Bei wem konventionelle Therapieansätze nicht mehr weiterhelfen, dem kann eine Schiene gegen nächtliche Atemaussetzerhelfen. Voraussetzung für die Schiene ist, dass andere Therapien bereits in der Praxis versagt haben. In der Regel handelt es sich dabei um Überdrucktherapien mittels einer Atemmaske. Obacht: Ein Rezept für die Schiene darf nur ein Schlafmediziner ausstellen. Dabei werden Patienten mit dem Rezept an ihren Zahnarzt überwiesen, der die Schiene individuell anfertigt. Die Schiene hält Unterkiefer und Zunge in Position - das soll gegen Atemaussetzer und Schnarchen helfen.

Bei Kindern: Harmlose Untersuchungen mit Ultraschall statt Röntgen

Besteht bei Kindern Verdacht auf einen oder mehrere Knochenbrüche, kann auf Kosten der Krankenkasse auch auf eine Röntgenuntersuchung zugunsten des Ultraschalls verzichtet werden. Das hat den Vorteil, dass das Kind somit nicht der schädlichen Röntgenstrahlung ausgesetzt werden muss. Die Kosten für diese ambulante Untersuchung werden seit 2025 übernommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Methode funktioniert ähnlich gut wie die Erkennung per Röntgen - laut Studien wurden Knochenbrüche in 19 von 20 Fällen mithilfe des Ultraschalls richtig erkannt.

Einmalige RSV-Impfung ab 75 Jahren

Seit 2024 haben Erwachsene ab 75 Jahren Anspruch auf eine einmalige RSV-Schutzimpfung. Bei RSV handelt es sich um ein Virus, das die Atemwege befällt. Es ist vor allem für ältere Menschen mit geschwächten Immunsystemen gefährlich. Die Impfung wird zudem bei Risikogruppen übernommen, wenn die Person über 60 Jahre alt ist - als Risikogrippe gilt, wer an einer Vorerkrankung leidet oder in einem Pflegeheim lebt.

Biomarker-Tests bei Brustkrebs für die korrekte Therapiewahl

Für eine noch effektivere Behandlung von Brustkrebs tragen die Krankenkassen bereits seit 2020 die Kosten für den sogenannten Biomarker-Test. Bei diesem ist Krebs im frühen Stadium die Voraussetzung. Häufig können Tumoren in diesem Stadium noch operativ entfernt werden. Häufig wird die Behandlung zusätzlich durch eine Chemotherapie ergänzt, die verhindert, dass der Tumor wiederkommt. Dabei spielt der Biomarker-Test eine entscheidende Rolle: Dieser kann zeigen, wie hoch das Rückfallrisiko ist. So kann er helfen, zu entscheiden, ob eine Chemotherapie wirklich notwendig ist oder eher nicht.

Systemische Therapie seit 2024 auch für Kinder

Eine besondere Therapieart der Psychotherapie ist die sogenannte Systemische Therapie - diese nimmt besonders die sozialen und familiären Vernetzungen und Gefüge als potenzielle Ursachen psychischer Erkrankungen in den Blick. Diese Leistung ist seit 2024 auch für Kinder und Jugendliche eine Kassenleistung, für Erwachsene ist sie das bereits seit 2020. Voraussetzung für die Übernahme der Systemischen Therapie ist, dass sie von einem Psychotherapeuten mit Weiterbildung verordnet und von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt wird.

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