Blitzer in Schrecksbach aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 25.06.2026 mobile Radarfallen
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
25.06.2026 11.18
Geblitzt wird in Schrecksbach nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 25.06.2026, 11:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 25.06.2026 die Radarkontrollen in Schrecksbach, Schwalm-Eder-Kreis, Hessen
Geblitzt wird 📍 auf der Schwalmtalstraße, PLZ 34637 in Röllshausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.06.2026 um 06:05 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 25.06.2026, 11:18 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.06.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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