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Bußgelder im Winter: Diese Schnee-Fehler von Autofahrern können teuer werden

Autofahrer müssen im Winter einige Dinge beachten. Bild: AdobeStock / dragonstock

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  • Schon kleine Schnee-Reste am Auto können Bußgelder auslösen
  • Motor-Warmlaufenlassen ist verboten und kostet bis zu 80 Euro
  • Ohne Winterreifen drohen Punkte, Strafen und Probleme mit der Versicherung

Bei Schnee und Eis gelten für Autofahrer besondere Pflichten. Vor jeder Fahrt muss das Fahrzeug vollständig von der weißen Schicht befreit werden – ein kleines Sichtfenster in der Frontscheibe genügt nicht.

Es reicht nicht nur aus, die Scheiben freizumachen. Wer nur ein "Guckloch" in der Frontscheibe freigekratzt hat, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Auch Dach und Motorhaube müssen schnee- und eisfrei sein. Andernfalls wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Ebenso wichtig: Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Nummernschilder dürfen nicht verdeckt sein. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen. Deshalb gehören Eiskratzer und Handfeger zur winterlichen Grundausstattung jedes Fahrzeugs. "Ist das Kennzeichen wegen Schnee nicht gut lesbar, sollte dies auch freigemacht werden, denn sonst droht ein Bußgeld von 5 Euro", schreibt der ADAC.

Motor im Stand laufen lassen kostet bis zu 80 Euro

Viele Autofahrer lassen bei frostigen Temperaturen den Motor im Stand warmlaufen – doch das ist verboten. Diese Praxis schadet nicht nur der Umwelt, sondern verursacht auch unnötigen Lärm. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen.

Mindestens ebenso wichtig ist das angepasste Fahrverhalten bei winterlichen Straßenverhältnissen. Schnee und Frost machen Fahrbahnen schnell glatt und unberechenbar. Autofahrer sollten daher vorausschauend unterwegs sein, die Geschwindigkeit reduzieren und einen größeren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.

Wer diese Grundregeln ignoriert, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Der ADAC empfiehlt zudem, bei unsicheren Verhältnissen einen kurzen Bremstest durchzuführen – dabei aber stets den übrigen Verkehr im Blick behalten.

Winterreifen sind bei Glätte Pflicht – auch ohne festen Stichtag

In Deutschland existiert keine generelle Winterreifenpflicht mit festem Datum. Die bekannte Faustregel "Von Oktober bis Ostern" hat laut Deutschem Anwaltverein keinerlei rechtliche Bedeutung. Stattdessen gilt eine situative Regelung: Sobald Glatteis, Schneeglätte oder Reifglätte herrschen, müssen entsprechende Reifen montiert sein.

Wer bei solchen Bedingungen noch mit Sommerreifen fährt, riskiert mindestens 60 Euro Strafe sowie einen Punkt in Flensburg. Auch der Fahrzeughalter kann zur Verantwortung gezogen werden – ihm drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Besonders heikel wird es bei Unfällen: Dem falsch bereiften Fahrer kann eine Mitschuld zugewiesen werden, unabhängig davon, ob er den Unfall verursacht hat oder selbst Geschädigter ist. Die Versicherung übernimmt dann möglicherweise nicht mehr den vollständigen Schaden. Als Winterreifen gelten Modelle mit M+S-Symbol oder Schneeflockensymbol.

Bußgelder von 5 bis 120 Euro drohen

Die Strafen für winterliche Verstöße sind gestaffelt:

  • 5 Euro beim Fahren mit zugeschneitem Kennzeichen
  • 10 Euro bei freigekratztem "Guckloch" in der Frontscheibe
  • 25 Euro bei Schnee auf Autodach
  • 80 Euro fürs Warmlaufenlassen des Autos
  • ab 60 Euro plus 1 Punkt in Flensburg, wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist

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/gom/news.de

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