Mobile Blitzer in Unterthingau aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 06.05.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88
Erstellt von Danny Büchel
06.05.2026 19.47
Raser können momentanen Infos zufolge in Unterthingau im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Unterthingau kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Unterthingau, Kreis Ostallgäu: Aktuelle Radarkontrollen am 06.05.2026 in der Region in Bayern
Am 📍 Standort OAL 7, PLZ 87647 in Oberthingau, Eschenau (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 06.05.2026 um 16:49 Uhr.
(Stand: 06.05.2026, 19:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Mai 2026
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.05.2026, 19:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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