Mobile Blitzer in Dersenow aktuell am Montag: Wo wird heute, am 30.03.2026 geblitzt?
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
30.03.2026 08.45
Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Dersenow an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Dersenow gerechnet werden.
Dersenow, Kreis Ludwigslust-Parchim: Aktuelle Blitzer-Standorte am 30.03.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern
Seit 30.03.2026 um 05:40 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B5 (PLZ 19258 in Dersenow). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 30.03.2026, 08:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.03.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
bud/roj/news.de