Blitzer in Pritzier aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 17.03.2026 Raser ins Visier
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
17.03.2026 19.46
Im Augenblick ist in Pritzier an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ludwigslust-Parchim. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Pritzier gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 17.03.2026 die Radarfallen in Pritzier, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
Aufgepasst im 📍 Bereich Hamburger Straße (Postleitzahl 19230 in Pritzier): Wie am 17.03.2026 um 14:05 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand von: 17.03.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.03.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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