Blitzer in Allendorf aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 03.06.2026
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky
Erstellt von Danny Büchel
03.06.2026 15.18
Geblitzt wird in Allendorf nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.06.2026, 15:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Radarfallen am 03.06.2026 in Allendorf, Kreis Gießen, Hessen
Geblitzt wird am 📍 Standort Treiser Straße, PLZ 35469 in Allendorf (Lumda). Gemeldet wurde der Blitzer am 03.06.2026 um 13:42 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
(Stand von: 03.06.2026, 15:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!