Mobile Blitzer in Steimel aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 04.12.2025 geblitzt
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta
Erstellt von Danny Büchel
04.12.2025 14.18
Geblitzt wird in Steimel nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Steimel kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Lesen Sie auch:
- Anti-Aging zum Essen: Welche Lebensmittel wirken gegen Falten und Co?
- Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung: Bußgelder bei Straftaten im Verkehr
Hier stehen aktuell am 04.12.2025 die mobilen Blitzer in Steimel, Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz
Aufgepasst im 📍 Bereich Hauptstraße (Postleitzahl 57614 in Weroth): Wie am 04.12.2025 um 12:58 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.
(Stand von: 04.12.2025, 14:18 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.12.2025, 14:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++ bud/roj/news.de