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Mobile Blitzer in Muggensturm aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 18.03.2026 mobile Blitzer

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

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Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Muggensturm im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Muggensturm kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Muggensturm, Kreis Rastatt: Standorte für Blitzer am 18.03.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Geblitzt wird 📍 auf der Hauptstraße, PLZ 76461 in Muggensturm. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.03.2026 um 06:02 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Seit 18.03.2026 um 04:46 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle am 📍 Standort L67 (PLZ 76461 in Muggensturm) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 10 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 18.03.2026, 06:15 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Radarwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.03.2026, 06:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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