Mobile Blitzer in Baddeckenstedt aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 16.04.2026 geblitzt
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten
Erstellt von Danny Büchel
16.04.2026 12.20
Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Baddeckenstedt auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Wolfenbüttel. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Baddeckenstedt gerechnet werden.
Alle Blitzer am 16.04.2026 in Baddeckenstedt, Kreis Wolfenbüttel, Niedersachsen
Seit 16.04.2026 um 11:42 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort K77 (PLZ 38271 in Wartjenstedt). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 16.04.2026, 12:20 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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