Blitzer in Friedrichstadt aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 26.03.2026 mobile Blitzer
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper
Erstellt von Danny Büchel
26.03.2026 15.17
Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Friedrichstadt im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Schleswig-Holstein. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Friedrichstadt gerechnet werden.
Friedrichstadt, Kreis Nordfriesland: Radarkontrollen am 26.03.2026 in der Region in Schleswig-Holstein
📍 Auf der Tönninger Straße, PLZ 25840 auf Höhe Seebüll Süd (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.03.2026 um 14:50 Uhr.
(Stand von: 26.03.2026, 15:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.03.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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