Blitzer in Bördeaue aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 28.04.2026
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe
Erstellt von Danny Büchel
28.04.2026 20.45
Momentan ist in Bördeaue an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu rasen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Salzlandkreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bördeaue gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 28.04.2026 die mobilen Blitzer in Bördeaue, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
Geblitzt wird im 📍 Bereich L70, PLZ 39435 in Unseburg. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.04.2026 um 20:12 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 28.04.2026, 20:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung: Bußgelder bei Straftaten im Verkehr
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