Blitzer in Freinsheim aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 01.04.2026 geblitzt?
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark
Erstellt von Danny Büchel
01.04.2026 19.17
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Freinsheim an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Freinsheim kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Freinsheim, Kreis Bad Dürkheim: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 01.04.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Am 📍 Standort L455, PLZ 67251 in Freinsheim (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 01.04.2026 um 14:28 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!
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