Mobile Blitzer in Osterrönfeld aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 14.03.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert
Erstellt von Danny Büchel
14.03.2026 11.15
Raser können momentanen Infos zufolge in Osterrönfeld im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rendsburg-Eckernförde. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Osterrönfeld gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein am 14.03.2026
Vorsicht im 📍 Bereich B202 (Postleitzahl 24783 in Osterrönfeld, Aspelweg): Wie am 14.03.2026 um 10:47 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 100 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 14.03.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.03.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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