Mobile Blitzer in Am Großen Bruch aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 15.04.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe
Erstellt von Danny Büchel
15.04.2026 08.45
Aktuellen Meldungen zufolge wird in Am Großen Bruch gerade an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Am Großen Bruch, Kreis Börde, Sachsen-Anhalt am 15.04.2026
Seit 15.04.2026 um 08:41 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Straße der Freundschaft (PLZ 39393 in Neuwegersleben). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 15.04.2026, 08:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage
- Durch den Winter: So machen Sie Ihr Auto fit für Schnee und Eis