Mobile Blitzer in Laufenburg (Baden) aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 20.03.2026 Raser ins Visier
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark
Erstellt von Danny Büchel
20.03.2026 06.15
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Laufenburg (Baden) an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Laufenburg (Baden) gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 20.03.2026 die Radarkontrollen in Laufenburg (Baden), Kreis Waldshut, Baden-Württemberg
Seit 20.03.2026 um 04:46 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Lindenstraße (PLZ 79725 in Hochsal, Hauenstein). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 20.03.2026, 06:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.03.2026, 06:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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