Blitzer in Geislingen an der Steige aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 04.03.2026 Raser ins Visier
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
04.03.2026 14.16
In Geislingen an der Steige wurden nach aktuellen Angaben 3 mobile Blitzer aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Geislingen an der Steige kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Geislingen an der Steige, Kreis Göppingen: Radarfallen am 04.03.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Achtung 📍 auf der Bahnhofstraße (Postleitzahl 73312 in Altenstadt): Wie am 04.03.2026 um 11:41 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.
Desweiteren steht ein Blitzer 📍 auf der Überkinger Straße, PLZ 73312 in Bad Überkingen. Der Standort wurde am 04.03.2026 um 12:28 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 70 km/h.
Desweiteren steht ein Blitzer 📍 auf der Zillerstallstraße, PLZ 73312 in Altenstadt. Der Standort wurde am 04.03.2026 um 12:21 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Stand von: 04.03.2026, 14:16 Uhr)
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Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
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Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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