Mobile Blitzer in Krailling aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 27.06.2026 geblitzt
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener
Erstellt von Danny Büchel
27.06.2026 15.45
Derzeitigen Informationen zufolge wird in Krailling gerade an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 27.06.2026, 15:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 27.06.2026 in Krailling, Kreis Starnberg, Bayern
📍 Auf der Römerstraße, PLZ 82349 in Pentenried (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 27.06.2026 um 14:42 Uhr.
Achtung desweiteren 📍 auf der Römerstraße (Postleitzahl 82349 in Pentenried): Hier wird in einer 70 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 27.06.2026 um 13:49 Uhr und zusätzlich bestätigt am 27.06.2026, 14:32 Uhr.
(Stand von: 27.06.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
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Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.06.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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