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Mobile Blitzer in Groß Kreutz (Havel) aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 05.03.2026 geblitzt

Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

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Momentan ist in Groß Kreutz (Havel) an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.03.2026, 11:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 05.03.2026 die Blitzer in Groß Kreutz (Havel), Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg

Geblitzt wird im 📍 Bereich L86, PLZ 14550 in Bochow. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.03.2026 um 11:24 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

Auch steht ein Blitzer am 📍 Standort L86, PLZ 14550 in Groß Kreutz. Der Standort wurde am 05.03.2026 um 06:08 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 70 km/h.

(Stand: 05.03.2026, 11:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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