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Mobile Blitzer in Großmehring aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 04.12.2025 geblitzt?

Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Großmehring gerade an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Eichstätt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Großmehring gerechnet werden.

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Großmehring, Kreis Eichstätt: Aktuelle Radarfallen am 04.12.2025 in der Region in Bayern

Aufgepasst am 📍 Standort Südliche Entlastungsstraße (Postleitzahl 85098 in Kleinmehring): Wie am 04.12.2025 um 09:29 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 60 km/h-Zone geblitzt.

Außerdem steht ein Blitzer 📍 auf der Ingolstädter Straße, PLZ 85098 in Kleinmehring. Der Standort wurde am 04.12.2025 um 07:32 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 80 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 04.12.2025, 10:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.12.2025, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++ /roj/news.de

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