Blitzer in Uettingen aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 11.12.2025 geblitzt?
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl
Erstellt von Danny Büchel
11.12.2025 14.15
Geblitzt wird in Uettingen nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Würzburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Uettingen gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Uettingen, Kreis Würzburg, Bayern am 11.12.2025
Seit 11.12.2025 um 11:48 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Marktheidenfelder Straße (PLZ 97292 in Uettingen). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 11.12.2025, 14:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.12.2025, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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