Blitzer in Rietz-Neuendorf aktuell am Dienstag: Hier stehen am 31.03.2026 mobile Blitzer
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88
Erstellt von Danny Büchel
31.03.2026 08.46
Aktuellen Informationen zufolge wird in Rietz-Neuendorf im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Rietz-Neuendorf, Kreis Oder-Spree: Radarfallen am 31.03.2026 in der Region in Brandenburg
Seit 31.03.2026 um 06:01 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Fürstenwalder Straße (PLZ 15848 in Groß Rietz). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 31.03.2026, 08:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Schlaganfall: Auf diese frühen Symptome sollten Sie immer achten
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau