Mobile Blitzer in Vilshofen an der Donau aktuell am Dienstag: Wo Sie am 05.05.2026 in eine Radarfalle geraten können
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert
Erstellt von Danny Büchel
05.05.2026 07.45
Derzeitigen Informationen zufolge wird in Vilshofen an der Donau gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Vilshofen an der Donau gerechnet werden.
Vilshofen an der Donau, Kreis Passau: Aktuelle Standorte für Blitzer am 05.05.2026 in der Region in Bayern
Aufgepasst im 📍 Bereich Straßenname unbekannt (Postleitzahl 94474 in Albersdorf, Wieshof): Wie am 05.05.2026 um 06:24 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 20 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 05.05.2026, 07:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.05.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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